Datum | Zeit / Info | Anlass |
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Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das
Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis,
die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche
Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde
Ihres Wohnkantons.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee,
längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr
vollenden.
Armeeangehörige, welche im 2024 aus der Armee entlassen
werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Schiesspflicht
2024